Vanessa Wittenburg vom Iserlohner Kreisanzeiger hat uns als Hospizkreis um eine Stellungnahme zur jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgericht gebeten.
Dieses hatte am 26. Februar die 2015 vom Bundestag beschlossene Verschärfung der Sterbehilfe-Regelung als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt.
Aus dem gemeinsamen Gespräch mit Frau Wittenburg entstand folgender Artikel (IKZ, 4.3.2020):
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